Immobilienverkauf oder Verrentung? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen!
Träume und Wünsche erfüllen und so lange wie möglich selbstbestimmt leben können, das ist häufig ein Herzenswunsch vieler Senioren.
Wenn der finanzielle Rahmen dies jedoch nicht erlaubt, scheint für die meisten nur den Verkauf Ihrer liebgewonnenen, selbstbewohnten Immobilie die Lösung zu sein. Doch wer verlässt schon gern seine vertraute Umgebung, die Nachbarn mit denen man gemeinsam alt geworden ist, die Familie und Freunde, die in der Nähe wohnen. Und wahrscheinlich muss man sich sogar „verkleinern“ – wohin mit den persönlichen Gegenständen, die einem am Herzen liegen?
Der klassische Verkauf ist nicht die einzige Möglichkeit, es gibt auch andere, seriöse Modelle, die wir Ihnen hier kurz und knapp vorstellen möchten. – Eine individuelle Beratung hierzu ist sinnvoll.
Die Immobilienverrentung kann eine attraktive Option für Sie sein. Mit diesem Modell verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Investor und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht oder eine monatliche Rente.
Folgende Verkaufsvarianten ermöglichen es Ihnen, in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben und gleichzeitig (finanziellen) Freiraum zu gewinnen:
Verkauf mit Wohnrecht
Wohnrecht kann zeitlich begrenzt oder auf Lebenszeit eingeräumt werden.
Je nach Dauer erhöht oder senkt sich der Wert des Wohnrechts und somit auch der Erlös aus dem Immobilienverkauf.
Immobilienrente - Leibrente
Das klassische Verrentungsmodell.
Die Immobilie wird für eine monatlich zu entrichtende „Leibrente“ verkauft und als „Reallast“ im grundbuch eingetragen.
Die Variante einer Einmalzahlung ist ebenfalls möglich.
Rückmietverkauf
Sie, als Verkäufer mieten die Immobilie nach dem Verkauf selbst zurück (unter Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung).
In der Regel wird hierbei der höchste Kaufpreis erzielt, da sich Kaufpreis an einer marktüblichen Miete bzw. Renditeerwartung orientiert.
Ist die Immobilienverrentung für alle geeignet?
Die Immobilienverrentung ist nicht für jeden geeignet. Sie sollten diese Option nur in Betracht ziehen, wenn Sie:
- Eigentümer oder Eigentümerin einer Immobilie sind
- Im Ruhestand sind oder kurz vor dem Ruhestand stehen
- Bis an Ihr Lebensende in Ihrer Immobilie wohnen bleiben möchten
- Eine regelmäßige Rente benötigen
- Die Instandhaltungskosten Ihrer Immobilie nicht mehr selbst tragen möchten
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